Alle Eltern einer Klasse, vom ersten bis ins neunte Schuljahr, bilden je einen Elterntreff, der sich selber konstituiert.
Die Elterntreffs dienen der gegenseitigen Information, der Diskussion aktueller Fragestellungen der Schulklasse und der Schule im Allgemeinen sowie dem Gedankenaustausch über Erziehungsfragen.
Die Elterntreffs bezwecken namentlich:
- das gegenseitige Kennenlernen unter den Eltern
- Förderung der Kontakte zwischen Eltern und Lehrkräften
- Ausformulierung von Anliegen und zuhanden der Schulbehörde
- durch ihre Kontaktperson die Verbindung zu den Schulbehörden sicherzustellen
- die Lehrkräfte bei der Durchführung von schulischen Anlässen zu unterstützen
Die Elterntreffs sind nicht zuständig für:
- schulorganisatorische oder disziplinarische Massnahmen
- fachspezifische Fragen des Unterrichts, wie Stoffauswahl, Lehrmittel, usw.
- Anstellung von Lehrpersonen, Klassenzuteilungen, Schulorte
- Klasseneröffnungen oder -Schliessungen
- die fachliche Beratung von Lehrkräften und die gesetzlichen Aufgaben der Bildungskommission
- die Erteilung von Qualifikationen oder Anweisungen an Eltern, Lehrpersonen oder Behörden
Die Elterntreffs haben keinerlei Schiedsgerichtsfunktion.