Die Aufgaben des schulzahnärztlichen Dienstes umfassen:
- die jährliche Kontrolle der Zähne der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen
- die Behandlung der festgestellten Mängel
- die Durchführung von Präventions-Unterricht
Die Kosten für die jährliche Untersuchung trägt die Gemeinde.
Die Behandlungskosten sind von den Eltern zu bezahlen.
Die Gemeinde gewährt Eltern mit geringem Einkommen und Vermögen einen Beitrag an die Behandlungskosten.
Die Eltern können ihr Kind auch durch eine Privatzahnärztin oder einen Privatzahnarzt ihrer Wahl betreuen lassen; die Kosten gehen jedoch vollumfänglich zu Lasten der Eltern.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Schulzahnpflege.