Die Aufgaben des schulzahnärztlichen Dienstes umfassen:
Die Kosten für die jährliche Untersuchung trägt die Gemeinde.
Die Behandlungskosten sind von den Eltern zu bezahlen.
Die Gemeinde gewährt Eltern mit geringem Einkommen und Vermögen einen Beitrag an die Behandlungskosten.
Die Eltern können ihr Kind auch durch einen Privatzahnarzt ihrer Wahl betreuen lassen; die Kosten gehen jedoch vollumfänglich zu Lasten der Eltern.
Weitere Informationen finden Sie auf diesem Merkblatt.