Beide Varianten sind in der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen der Erziehungsdirektion klar geregelt. Diese Verordnung finden Sie hier.
Gemäss Volksschulgesetz Artikel 27 sind die Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.
Ein geeignetes Formular zur Meldung und gleichzeitig zu Ihrer Kontrolle der bereits bezogenen Halbtage finden Sie hier.
Die Informationsplattform mit vielen Hinweisen der Erziehungsdirektion finden Sie hier.
Für die Fortzahlung von Kinderzulagen (für Jugendliche über 16 Jahre) verlangt der Arbeitgeber häufig eine schriftliche Bestätigung der Schule.
Falls Sie eine solche Bestätigung brauchen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail beim Schulsekretariat.
Frau Steuri oder Frau Mathys werden Ihnen das gewünschte Dokument zukommen lassen.
Telefon: 033 826 15 20
Mail: schulsekretariat@unterseen.ch