Informationen

Elterntreffs

Alle Eltern einer Klasse, vom ersten bis ins neunte Schuljahr, bilden je einen Elterntreff, der sich selber konstituiert.

Die Elterntreffs dienen der gegenseitigen Information, der Diskussion aktueller Fragestellungen der Schulklasse und der Schule im Allgemeinen sowie dem Gedankenaustausch über Erziehungsfragen.

Die Elterntreffs bezwecken namentlich:
  • das gegenseitige Kennenlernen unter den Eltern
  • die Kontakte zwischen Eltern und Lehrkräften zu fördern
  • sich durch die Lehrkraft über Ziele, Massnahmen und Aktivitäten der Schule informieren zu lassen
  • Ausformulierung von Anliegen und zuhanden der Schulbehörde
  • durch ihre Sprecher/innen die Verbindung zu den Schulbehörden sicherzustellen
  • die Lehrkräfte bei der Durchführung von schulischen Anlässen zu unterstützen
Die Elterntreffs sind nicht zuständig für:
  • schulorganisatorische oder disziplinarische Massnahmen
  • fachspezifische Fragen des Unterrichts, wie Stoffauswahl, Lehrmittel, usw.
  • Lehrerwahlen, Klassenzuteilungen, Schulorte
  • Klasseneröffnungen oder -Schliessungen
  • die fachliche Beratung von Lehrkräften und die gesetzlichen Aufgaben der Bildungskommission
  • die Erteilung von Qualifikationen oder Anweisungen an Eltern, Lehrpersonen oder Behörden

Die Elterntreffs haben keinerlei Schiedsgerichtsfunktion.

Weitere Informationen sind zu finden im „Leitfaden für die Organisation der Elternmitwirkung“.