Alle Eltern einer Klasse, vom ersten bis ins neunte Schuljahr, bilden je einen Elterntreff, der sich selber konstituiert.
Die Elterntreffs dienen der gegenseitigen Information, der Diskussion aktueller Fragestellungen der Schulklasse und der Schule im Allgemeinen sowie dem Gedankenaustausch über Erziehungsfragen.
Die Elterntreffs bezwecken namentlich:
Die Elterntreffs sind nicht zuständig für:
Die Elterntreffs haben keinerlei Schiedsgerichtsfunktion.
Weitere Informationen sind zu finden im „Leitfaden für die Organisation der Elternmitwirkung“.